AGB - Algemeine Geschäftbedingungen

VSTPA Mitglied

Mitglied der VSTPA kann jede TPA werden. Auch Auszubildende können bereits Mitglied werden. Die Anmeldung erfolgt über unserer Homepage www.vstpa.ch
Der Mitgliederbeitrag beträgt pro VSTPA-Mitglied und Jahr CHF 120.-. Dieser Betrag wird von der VSTPA in Rechnung gestellt. Bei Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrags erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
Der Austritt aus der VSTPA muss schriftlich per Post oder per Mail der Präsidentin der VSTPA gemeldet werden.

 

Juristisches Mitglied (Firmen)

Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 1'000.- pro Jahr. Folgende Leistungen sind in der Mitgliedschaft inbegriffen:
4 Gratisinserate pro Jahr (gilt nur für Job- und/oder Weiterbildungsinserate) auf der vstpa.ch Webseite
2 Gratisinserate pro Jahr in unserem Newsletter (geliefert im PDF-A4 Format)
Platzierung Ihres Logos auf unserer Website
Verteilen von Werbematerial an unsere Mitglieder (dies ist aber nur dann möglich, wenn wir sowieso einen Postversand tätigen)
An der STT dürfen Sie Ihren Werbebanner in den Räumlichkeiten der VSTPA aufstellen
Wir platzieren unser Logo auf von Ihnen durchgeführten Weiterbildungen für TPAs als Zeichen, dass wir hinter Ihrer Weiterbildung stehen
Sie haben Anrecht eine Person an unsere GV zu schicken

 

Inserate schalten über die VSTPA

Homepage inkl. Facebook CHF 80.- (Laufzeit; 2 Monate)
Verlängerung CHF 50.- (Laufzeit; 2 Monate)
E-Mail-Versand inkl. Facebook CHF 80.-
Das Inserat muss als PDF-Datei an info@vstpa.ch gesendet werden. Die VSTPA haftet weder für die inhaltliche noch grammatikalische Korrektheit der Inserate.

 

Stelleninserate für Springer-TPA

Mitglieder können gratis ein Stelleninserat als Springer-TPA aufschalten.
Für Nicht-Mitglieder kostet das Aufschalten eines Springer-TPA-Stelleninserates
- CHF 30.- (Laufzeit 2 Monate)
- CHF 15.- (Verlängerung für Laufzeit 2 weitere Monate)
Das Stelleninserat muss als PDF an info@vstpa.ch gesendet werden.
Die VSTPA haftet weder für die inhaltliche noch grammatikalische Korrektheit der Inserate.

 

TPA wirbt TPA

Wirbt eine TPA ein neues Mitglied für die VSTPA an, wird dieser TPA, sobald das neue Mitglied den Jahresbeitrag eingezahlt hat, der Jahresbeitrag für ein Jahr erlassen. Wenn mehrere TPA’s durch dieselbe Person in einem Jahr geworben werden, wird auch dann der Jahresbeitrag nur für ein Jahr erlassen. Keine Kumulierung möglich.
Teammitgliedschaften
Es ist möglich, dass sich mehrere TPA’s aus derselben Praxis zusammenschliessen und eine sogenannte Teammitgliedschaft erhalten. Dabei werden die Jahresbeiträge pro Mitglied reduziert.
10%  Reduktion pro Mitglied bei   3 - 5  TPA’s
15%  Reduktion pro Mitglied bei   6 - 10  TPA’s
20%  Reduktion pro Mitglied bei   11 - 15  TPA’s
25%  Reduktion pro Mitglied bei   >15  TPA’s
Für die Teammitgliedschaft sind der VSTPA die
- Namen
- Adressen
- E-Mail
der TPA’s, welche in derselben Praxis/Klinik arbeiten, anzugeben. Die Mitgliedschaft ist an die angegebene Person gebunden und kann nicht übertragen werden. Die Teammitgliedschaft ist für ein Jahr gültig. Bei Änderung der angegeben Personen ist dies unverzüglich per Post oder per Mail der Präsidentin zu melden.