Entscheid SBFI: QV für tiermedizinische Praxisassistentinnen und -assistenten 2020

Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Kolleginnen und Kollegen

 

Gestützt auf die Verordnung des Bundesrates vom 16. April 2020 über die Durchführung von Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung 2020 im Zusammenhang mit dem Coronavirus, musste sich die OdA TPA für eine von drei Varianten für die Überprüfung der praktischen Fähigkeiten der TPA Lernenden entscheiden. Im Qualifikationsbereich Berufskenntnisse findet keine Abschlussprüfung statt. Die Qualifikationsbereiche praktische Arbeit, sowie Labor- und Röntgenkenntnisse müssen schweizweit einheitlich geprüft werden. Zudem müssen die vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Schutzmassnahmen eingehalten werden können.

 

Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen und Richtlinien und den eingesandten Stellungnamen der Chefexperten hat der Vorstand der OdA TPA die Variante 3B beantragt, das heisst es finden keine praktischen Arbeiten statt. Die Kommission KQV und das SBFI haben letzte Woche nun diesen Antrag genehmigt.

 

Die Verantwortlichen im Lehrbetrieb (Berufsbildner/in, Praxisbildner/in) beurteilen aufgrund der obligatorischen Bildungsberichte und der Entwicklung während der Ausbildungszeit die betrieblichen Kompetenzen und Leistungen der Lernenden in Bezug auf deren Arbeitsmarktfähigkeit. Dafür wird ein einheitliches Beurteilungsraster benutzt, dass sich auf den Bildungsplan abstützt. Der Einsatz des Rasters wird durch die kantonalen Berufsbildungsämter koordiniert. Zur Qualitätssicherung der Rückmeldung aus den Lehrbetrieben wird durch die kantonalen Berufsbildungsämter ein Controlling durchgeführt. Bei auffälligen Bewertungen durch die Lehrbetriebe nehmen die Prüfungsorganisationen mit den Verantwortlichen vor Ort Rücksprache. Den Zeitplan und alle weiteren Informationen finden Sie hier: https://www.berufsbildung.ch/dyn/25982.aspx

 

Alle Dokumente sind auch hier zu finden: https://berufsbildung2030.ch/de/neues-coronavirus-und-die-berufsbildung-in-der-schweiz/dokumente-der-arbeitsgruppen

 

Für Repetentinnen und Repetenten wird zum Generieren der Note ein Fachgespräch durchgeführt. Die OdA muss eine gesamtschweizerisch gültige Vorlage erstellen – dafür werden wir in den nächsten Tagen die Prüfungsexperten kontaktieren.

 

Der Vorstand der OdA TPA ist sich bewusst, dass das Wegfallen des ordentlichen Qualifikationsverfahren für alle Beteiligten nicht einfach ist und sich die Lernenden sicherlich einen anderen Abschluss ihrer Berufslehre vorgestellt haben. Wir zählen hier auf Ihre Unterstützung und danken Ihnen für Ihren Einsatz. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Freundliche Grüsse
Roberto Mossi und Ursi Bär

Organisation der Arbeitswelt der TPA
Organisation du monde du travail des AMV
Organizzazione del mondo del lavoro ASV

c/o Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST

Brückfeldstrasse 18 - 3012 Bern
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